Bayerisches Ärzte-Seminar für Manuelle Medizin

Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

vom 24. April 2004, Fassung vom 23. April 2005

 

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20. Manuelle Medizin / Chirotherapie
 

Die Zusatzbezeichnung kann wahlweise auch in der Form „Manuelle Medizin“ oder „Chirotherapie“ geführt werden.
 

Definition:
 

Die Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.
 

Weiterbildungsziel:
 

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Manuelle Medizin/Chirotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
 

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
 

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, darunter mindestens 12 Monate im stationären Bereich.
 

Weiterbildungszeit:
 

• 120 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie
• 200 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Manuelle Medizin/Chirotherapie
 

Weiterbildungsinhalt:
 

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der manuellen Befunderhebung mit Untersuchungs- und Weichteiltechniken an Wirbelsäule, Schädel, Schulter- und Beckengürtel und Extremitäten
- der Indikation und Kontraindikation manualmedizinischer Maßnahmen
- der Erkennung der reflektorisch gesteuerten Wechselbeziehungen zwischen Bewegungssystem und anderen Funktionssystemen einschließlich den Grundlagen somatischer Dysfunktionen im Konzept parietaler und visceraler Komponenten
- der Einordnung von funktionspathologischen Befunden einschließlich hypo- und hypermobiler Funktionsstörungen zu pathologischen Strukturveränderungen
- der Mobilisation, Manipulation und Übungsbehandlung an den Extremitätengelenken, am Beckengürtel, den Wirbelgelenken und am Schädel
 

Übergangsbestimmungen:


Ärzte mit der Anerkennung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ sind berechtigt, stattdessen die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin / Chirotherapie“ zu führen.

 


 

Der Dokumentationsbogen der Bayerischen Landesärztekammer zur Beantragung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie kann über diesen Link abgerufen werden:

 

http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2004/download/Doku/C/RL-ManThChiro.pdf

 


 

Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

vom 24. April 2004


Abschnitt D


II. Führbarkeit von Zusatzbezeichnungen mit Facharztbezeichnungen


Nach bisherigem Recht erworbenen Zusatzbezeichnungen, die nach dieser Weiterbildungsordnung nicht mehr erwerbbar sind, können nach den bisherigen Bestimmungen weiter geführt werden.


Zusatzbezeichnungen dürfen nur zusammen mit der Bezeichnung "Arzt", "Praktischer Arzt" oder den folgenden Facharztbezeichnungen geführt werden:


Manuelle Medizin / Chirotherapie


mit den Facharztbezeichnungen in den Gebieten


Chirurgie1,5, Innere Medizin und Allgemeinmedizin2,3, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie, Neurologie4, Physikalische und Rehabilitative Medizin.


Anmerkungen:
1 gilt auch für das Gebiet Chirurgie nach bisherigem Recht
2 gilt auch für das Gebiet Allgemeinmedizin nach bisherigem Recht
3 gilt auch für das Gebiet Innere Medizin nach bisherigem Recht
4 gilt auch für das Gebiet Nervenheilkunde nach bisherigem Recht
5 gilt auch für das Gebiet Orthopädie nach bisherigem Recht“

 

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